Hausanschlusskosten
Für die Herstellung von Hausanschlüssen wird durch die Stadtwerke Neustrelitz GmbH (SWN) ein Kostenangebot erstellt. Bei der Kalkulation von Standardhausanschlüssen werden die oben genannten Pauschalpreise (gültig bei Herstellung ab dem 01.01.2024) verwendet. Hausanschlüsse mit größeren Dimensionen oder vom Standard abweichenden Parametern werden nach Aufwand bzw. tatsächlichen Gegebenheiten kalkuliert.
Leistung | Kosten |
| Anschluss bei Grundstücksgrenze / bis 100 A | 2.412,87 € |
| Länge je Meter mit Erdarbeiten durch die SWN ab Grundstücksgrenze | 53,20 € |
| Länge je Meter mit Erdarbeiten durch den Kunden ab Grundstücksgrenze | 17,85 € |
| Baustromanschluss mit Erdarbeiten durch die SWN | 774,89 € |
| Baustromanschluss mit Erdarbeiten durch den Kunden | 435,74 € |
| Anschluss bei Grundstücksgrenze und bis 250 A mit Erdarbeiten durch die SWN | 2.775,77 € |
| Mehrlänge je Meter mit Erdarbeiten durch die SWN | 54,80 € |
| Mehrlänge je Meter mit Erdarbeiten durch den Kunden | 26,18 € |
Preise inkl. 19 % USt.
Alle Angaben unter Vorbehalt. // Stand/gültig ab: 01.01.2024
Hier finden Sie alle wichtigen Unterlagen rund um Ihren Strom-Hausanschluss, egal, ob Sie Bauherr oder Installateur sind.
Nach § 36 Abs. 2 Satz 2 EnWG ist die Stadtwerke Neustrelitz GmbH als Betreiber eines Energieversorgungsnetzes der allgemeinen Versorgung zum 01.07.2024 verpflichtet festzustellen, welches Energieversorgungsunternehmen die meisten
Haushaltskunden mit Strom der allgemeinen Versorgung im Netzgebiet der Stadtwerke Neustrelitz GmbH versorgt.
Als Grundversorger in Niederspannung für den Zeitraum 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2027 wurde unser Unternehmen, die
Stadtwerke Neustrelitz GmbH, bestimmt.
Bei der Errichtung einer Photovoltaikanlage sind bei der Stadtwerke Neustrelitz GmbH folgende Unterlagen einzureichen:
- Anmeldung zum Netzanschluss Strom
- Datenerfassungsblatt Photovoltaikanlagen
- Anmeldung einer steckerfertigen Erzeugungsanlage
- Erklärung zur Fernsteuerbarkeit nach EEG
Bei der Errichtung eines Blockheizkraftwerkes sind bei der Stadtwerke Neustrelitz GmbH folgende Unterlagen einzureichen:
- Anmeldung zum Netzanschluss Strom
- Datenerfassungsblatt Blockheizkraftwerke und Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen
Bitte nutzen Sie zur Anmeldung einer Erzeugungsanlage unser Netzanschlussportal.
- Niederspannungsanschlussverordnung
- Ergänzende Bedingungen der Stadtwerke Neustrelitz zur Niederspannungsanschlussverordnung
- Technische Mindestanforderungen (TMA) im Elektrizitätsnetz der Stadtwerke Neustrelitz GmbH
- Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss und den Betrieb elektrischer Anlagen an das Niederspannungsnetz
- Netzbetreiberspezifische Ergänzungen zu den technischen Anschlussbedingungen
Der Netzbetreiber Stadtwerke Neustrelitz GmbH ist ab dem 08.11.2006 verpflichtet, nach Maßgabe der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) vom 1.11.2006 (BGBI. I Nr. 50 S. 2477) jedermann an sein Stromversorgungsnetz anzuschließen und die Nutzung des Anschlusses zur Entnahme von Strom in Niederspannung zu gestatten. Zusätzlich zu den Allgemeinen Bedingungen der NAV gelten die Ergänzenden Bedingungen zur NAV sowie die gültigen Preise zu den Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Neustrelitz GmbH, die im Internet unter www.stadtwerke-neustrelitz.de veröffentlicht sind.
Diese Netzanschluss- und Anschlussnutzungsbedingungen gelten auch für alle bestehenden Netzanschlussverhältnisse, die bis einschließlich dem 12.07.2005, nach dem 12.07.2005 (mit in Kraft treten des neuen Energiewirtschaftsgesetzes) durch Erstanschluss von Grundstücken oder den Erwerb von angeschlossenen Grundstücken auf der Grundlage der AVBEltV begründet worden sind, sowie für alle am 08.11.2006 bestehenden Anschlussverhältnisse mit Letztverbrauchern , die einen Anschluss an das Stromversorgungsnetz zur Entnahme von Strom in Niederspannung nutzen.
Die gesamten Netzanschluss- und Anschlussnutzungsbedingungen sind im Internet unter www.stadtwerke-neustrelitz.de veröffentlicht und liegen in den Geschäftsräumen des Netzbetreibers Stadtwerke Neustrelitz GmbH aus. Auf Verlangen werden sie den Kunden unentgeltlich ausgehändigt.
